Der Schulverband Horgenzell agiert als Schulträger gemäß § 28 Abs. 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg für die GMS Horgenzell. Er ist verantwortlich für die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für den Unterricht, die Gebäude sowie deren Finanzierung.
Insbesondere kümmert er sich um die Bereitstellung und Instandhaltung der Schulgebäude sowie der Mehrzweck- und Sporthalle und die Beschaffung von Lehr- und Lernmaterialien.
Die Gemeinde Horgenzell, die Stadt Ravensburg (beide im Landkreis Ravensburg) sowie die Gemeinde Deggenhausertal (Bodenseekreis) bilden gemeinsam den „Schulverband Horgenzell“. Der Sitz des Schulverbandes befindet sich in Horgenzell.
Ein Schulträger ist eine Institution oder Organisation, die für den Betrieb von Schulen verantwortlich ist.
Die Aufgaben eines Schulträgers umfassen unter anderem:
Der Schulverband entscheidet in seiner Verbandsversammlung über wichtige Angelegenheiten, die Schule und deren Schüler betreffend. In diesen Versammlungen kommen Vertreter der verschiedenen Mitgliedskommunen zusammen, um Vorschläge zu diskutieren, Entscheidungen zu treffen und Strategien zu entwickeln, um die Bildungsqualität und das Wohl der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Die Themen reichen von der Genehmigung von Haushaltsplänen über die Planung von Schulprojekten bis hin zur Diskussion über neue Förderprogramme.
In versicherungspflichtiger Anstellung sowie geringfügiger Beschäftigung sind über 50 Personen beim Schulverband tätig.
Die Themenfelder reichen von praktischen Aufgaben wie Hausmeister- und Reinigungstätigkeiten über Organisationtätigkeiten und Aufgaben direkt mit den Schülerinnen und Schülern wie Betreuungs-, Sekretariats- sowie Mensatätigkeiten bis hin zu organisatorischen Aufgaben im Hintergrund.