Die Gemeinde Horgenzell, die Stadt Ravensburg (beide Landkreis Ravensburg) und die Gemeinde Deggenhausertal (Bodenseekreis) bilden den „Schulverband Horgenzell“. Dieser ist Schulträger im Sinne des § 28 Abs. des Schulgesetzes für Baden-Württemberg für die Gemeinschaftsschule in Horgenzell und deren Außenstellen.
Der Schulverband ist für die Schaffung der sachlichen Voraussetzungen für den Schulunterricht sowie deren Finanzierung und dabei insbesondere für die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulgebäude sowie der Mehrzweck- und Sporthalle und die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln zuständig.